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   BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78 (S)   

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https://dejure.org/1978,418
BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78 (S) (https://dejure.org/1978,418)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1978 - 3 StR 143/78 (S) (https://dejure.org/1978,418)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1978 - 3 StR 143/78 (S) (https://dejure.org/1978,418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Revision - Anrechnung der Freiheitsentziehung (Untersuchungshaft) auf die Geldstrafe - Ausspruch auf Zahlungserleichterungen durch das Revisionsgericht - Voraussetzungen einer Entschädigung für die erlittene Freiheitsentziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 51 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 28, 29
  • NJW 1978, 1636
  • MDR 1978, 680
  • JR 1979, 73
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Schleswig, 03.05.1977 - 1 Ws 71/77
    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
    Der Senat folgt damit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig NJW 1978, 115.

    Durch die Anrechnung verlieren die vorläufige Festnahme und die Untersuchungshaft den Charakter von zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahmen, die allein die Entschädigungspflicht auslösen könnten (vgl. OLG Schleswig NJW 1978, 115; Kleinknecht StPO 33. Aufl. § 4 StrEG Rdn. 5).

  • Drs-Bund, 23.04.1969 - BT-Drs V/4094
    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
    Mag auch der hier interessierende Fall bei den Gesetzesberatungen nicht erörtert worden sein, so sollte der Bereich der anrechenbaren Freiheitsentziehung gegenüber dem früheren Rechtszustand insgesamt doch erweitert werden (Beratungen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform, Sitzungsniederschriften V/S. 391 ff; Erster Schriftlicher Bericht des Sonderausschusses, BT-Drucks. V/4094 S. 24 f).
  • BGH, 07.07.1970 - 5 StR 164/70

    Anrechnung von Untersuchungshaft bei zweimaliger Verurteilung - Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
    Die Tendenz der Gesetzesänderung zum Ausgleich erlittener Freiheitsentziehung hat den Bundesgerichtshof schließlich mit dazu bewegen, die Anrechnung der Untersuchungshaft bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung in einem weiteren Umfange als bisher zuzulassen (BGHSt 23, 297, 298).
  • BGH, 08.02.1972 - 1 StR 536/70
    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
    Der Senat hat die Urteilsformel durch die Aufnahme der Entscheidung über die Anrechnung ergänzt, weil sie in diesem Fall geeignet ist, möglichen Zweifeln vorzubeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1972 - 1 StR 536/70 - und 16. März 1977 - 2 StR 62/77).
  • BGH, 16.03.1977 - 2 StR 62/77

    Bestrafung gewerbsmäßigen Bannbruchs bei Zuwiderhandlungen gegen

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
    Der Senat hat die Urteilsformel durch die Aufnahme der Entscheidung über die Anrechnung ergänzt, weil sie in diesem Fall geeignet ist, möglichen Zweifeln vorzubeugen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1972 - 1 StR 536/70 - und 16. März 1977 - 2 StR 62/77).
  • BGH, 09.09.1969 - 1 StR 311/69

    Verurteilung wegen schweren Diebstahls im Rückfall - Beanstandung der Vernehmung

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
    Die Neufassung hat bewußt auch der früheren Praxis der Rechtsprechung den Boden entzogen, bei Verwerfung einer unbegründeten Revision die weitere Untersuchungshaft nur insoweit anzurechnen, als sie die durchschnittliche Dauer des Revisionsverfahrens (in der Regel drei Monate) übersteigt (BGH bei Dallinger MDR 1970, 12 f; BGH LM § 60 StGB 1969 Nr. 4).
  • RG, 05.04.1937 - 2 D 887/36

    Darf die Untersuchungshaft auch dann angerechnet werden, wenn das Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
    Diese Auslegung, die vom Gesetzeswortlaut ausgeht, reicht zwar über die frühere Rechtsprechung hinaus (vgl. RGSt 58, 95, 97; 71, 140, 143).
  • RG, 28.02.1924 - II 29/24

    Kann eine auf Grund des SchutzhaftG. erlittene Haft auf die Strafe nur dann

    Auszug aus BGH, 03.05.1978 - 3 StR 143/78
    Diese Auslegung, die vom Gesetzeswortlaut ausgeht, reicht zwar über die frühere Rechtsprechung hinaus (vgl. RGSt 58, 95, 97; 71, 140, 143).
  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

    d) So hat sie bei der (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung die im zweiten Verfahren verbüßte Untersuchungshaft als auf die Gesamtstrafe in voller Höhe anrechenbar erklärt, auch wenn sie die Summe der in dem zweiten Verfahren verhängten Einzelstrafen übersteigt (vgl. BGHSt 23, 297), und damit - entgegen der reichsgerichtlichen Rechtsprechung - Untersuchungshaftzeiten angerechnet, bei denen feststand, daß sie nicht allein aus Anlaß der Tat erlitten wurden, die später die Anrechnung überhaupt ermöglichte (vgl. Tröndle LK 10. Aufl. § 51 Rdn. 32); schließlich ist auch das Erfordernis eines inhaltlichen Bezuges im Sinne einer denkbaren Mitursächlichkeit zwischen der Untersuchungshaft und der Tat, deretwegen die Bestrafung erfolgt, aufgegeben (BGHSt 28, 29 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Tröndle JR 1979, 73) und ferner entschieden worden, daß über den Wortlaut des § 51 Abs. 3 StGB hinaus die Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auch dann zu erfolgen hat, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Straferkenntnis nicht abgeurteilt wird, die aber im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist (BGHSt 35, 172, 177 f.; BGH NStZ 1997, 337; auch die Bedeutung des Kriteriums der formalen Verfahrenseinheit ist in jüngster Zeit von der Rechtsprechung dahin modifiziert worden, daß schon die allein in den Akten vermerkte Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gemäß § 153 c Abs. 1 Nr. 1 StGB von der Verfolgung einer im Ausland begangenen Straftat abzusehen, ausreicht, um die Auslandstat zum Gegenstand des inländischen Ermittlungsverfahrens zu machen (BGH NJW 1990, 1428 = BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 2; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; Maatz StV 1991, 267, 269).
  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Der Umstand, daß die Strafkammer mangels Anklage bzw. im Hinblick auf die gemäß § 154 StPO vorgenommene Verfahrensbeschränkung an der Aburteilung dieser Tat gehindert war, stünde der Anrechnung nicht entgegen (vgl. BGHSt 28, 29 ; BGH, Urt. vom 19. Mai 1981 - 1 StR 165/81 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 122/90

    Anrechnung von Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht

    Da insoweit weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind, hat der Senat selbst entschieden, daß die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft in Wegfall kommt (§ 354 Abs. 1 StPO; vgl. BGH NJW 1978, 1636).
  • BGH, 14.11.1979 - 3 StR 323/79

    Klaus Croissant

    Die Anrechnung der Untersuchungshaft ist der vom Gesetz gewollte Regelfall (BGHSt 28, 29, 30) [BGH 03.05.1978 - 3 StR 143/78 S].
  • BGH, 26.06.1997 - 2 StE 4/92
    So hat sie bei der (nachträglichen) Gesamtstrafenbildung die im zweiten Verfahren verbüßte Untersuchungshaft als auf die Gesamtstrafe in voller Höhe anrechenbar erklärt, auch wenn sie die Summe der in dem zweiten Verfahren verhängten Einzelstrafen übersteigt (vgl. BGHSt 23, 297), und damit - entgegen der reichsgerichtlichen Rechtsprechung - Untersuchungshaftzeiten angerechnet, bei denen feststand, daß sie nicht allein aus Anlaß der Tat erlitten wurden, die später die Anrechnung überhaupt ermöglichte (vgl. Tröndle LK 10. Aufl. § 51 Rdn. 32); schließlich ist auch das Erfordernis eines inhaltlichen Bezuges im Sinne einer denkbaren Mitursächlichkeit zwischen der Untersuchungshaft und der Tat, deretwegen die Bestrafung erfolgt, aufgegeben (BGHSt 28, 29 mit im Ergebnis zustimmender Anmerkung Tröndle JR 1979, 73) und ferner entschieden worden, daß über den Wortlaut des § 51 Abs. 3 StGB hinaus die Anrechnung einer im Ausland vollstreckten Strafhaft auch dann zu erfolgen hat, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Straferkenntnis nicht abgeurteilt wird, die aber im Sinne von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist (BGHSt 35, 172, 177 f.; BGH NStZ 1997, 337; auch die Bedeutung des Kriteriums der formalen Verfahrenseinheit ist in jüngster Zeit von der Rechtsprechung dahin modifiziert worden, daß schon die allein in den Akten vermerkte Entscheidung der Staatsanwaltschaft, gemäß § 153 c Abs. 1 Nr. 1 StGB von der Verfolgung einer im Ausland begangenen Straftat abzusehen, ausreicht, um die Auslandstat zum Gegenstand des inländischen Ermittlungsverfahrens zu machen (BGH NJW 1990, 1428 [BGH 07.02.1990 - 2 StR 601/89] = BGHR StGB § 51 Abs. 3 Anrechnung 2; Gribbohm LK 11. Aufl. § 51 Rdn. 15; Maatz StV 1991, 267, 269).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 531/11

    Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft

    Für eine Billigkeitsentscheidung nach § 4 StrEG ist kein Raum, weil die Dauer der Untersuchungshaft die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe - bei vorliegender Verfahrenseinheit mit dem freigesprochenen Sachverhalt, aufgrund dessen die Untersuchungshaft angeordnet worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1978 - 3 StR 143/78, BGHSt 28, 29) - nicht übersteigt (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 StrEG).
  • BGH, 10.07.2012 - 1 StR 121/12

    Haftentschädigung bei Anrechnung erlittener Untersuchungshaft auf eine spätere

    Das Landgericht ist nach dem Grundsatz der Verfahrenseinheit zutreffend davon ausgegangen, dass die etwa neunmonatige Untersuchungshaft gemäß § 52a Satz 1 JGG auf die erkannte Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die im gleichen Verfahren wegen anderer Delikte verhängt wurde, angerechnet wird, auch wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1978 - 3 StR 143/78, BGHSt 28, 29, 30 f. und vom 28. März 1995 - 1 StR 114/95).
  • BGH, 24.04.1990 - 5 StR 122/90

    Notwendigkeit der Entscheidung über die Ratenzahlung bei Geldstrafen

    Der Senat kann die Vergünstigung selbst gewähren (vgl.. BGH, Beschl. v. 17. Mai 1979 - 4 StR 221/79 - JR 1979, 73; bei Holtz MDR 1980, 453).
  • LG Offenburg, 27.05.2003 - 8 Qs 2/03

    Jugendstrafrecht: Haftentschädigung beim Teilfreispruch und Aussetzung der

    Denn durch diese Anrechung verliert die Untersuchungshaft den Charakter einer zu Unrecht erlittenen Strafverfolgungsmaßnahme, die allein eine Entschädigungspflicht auslösen kann (vgl. nur BGHSt 28, 29 m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.1995 - 1 Ws 115/95
    Der grundsätzlichen Anrechnungsfähigkeit dieser Untersuchungshaft steht auch nicht der Umstand entgegen, daß eine der Taten, die der Verurteilung in dem Verfahren 7 Js 11086/87 zugrundeliegen, erst nach dem Ende dieses ersten Abschnittes der in der anderen Sache erlittenen Untersuchungshaft begangen wurde (vgl. BGHSt 28, 29 ).
  • OLG Naumburg, 02.09.1996 - 2 Ws 111/96
  • OLG Nürnberg, 30.03.1990 - Ws 327/90

    Anrechnung der Untersuchungshaft; Verhängte Strafe; Verbindung beider Verfahren

  • BGH, 28.03.1995 - 1 StR 114/95

    Untersuchungshaft - Freiheitsstrafe - Entschädigung - Anrechnung - Strafzumessung

  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 224/78

    Unerlaubtes Führen einer Schußwaffe in Tateinheit mit gerechtfertigtem

  • BGH, 13.05.1993 - 1 StR 242/93

    Revision gegen ein Urteil mit verhängter Gesamtstrafe

  • BGH, 19.05.1981 - 1 StR 165/81

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht bei nicht vorgenommener

  • BGH, 15.01.1980 - 5 StR 791/79

    Wirkungen von dargelegten Einkommensverhältnissen auf die Notwendigkeit der

  • OLG Karlsruhe, 02.03.1979 - 4 Ss 36/79
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